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| gynäkologische Untersuchungen |
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| Kolposkopie |
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Die Kolposkopie ermöglicht die Betrachtung des äußeren Muttermundes und der Scheidenwände
in 10- bis 40-facher Vergrößerung. Sie dient einer noch genaueren Untersuchung zum Aufspüren
kleinster Veränderungen, die mit dem bloßen Auge nicht zu sehen sind.
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| Abstrich |
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Der Abstrich dient im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung der Früherfassung von
Gebärmutterhalskrebs.
Im Labor wird dann auf Zellveränderungen bzw. Krebsvorstufen untersucht.
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| ThinPrep® Pap Test™ |
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Weltweite klinische Studien haben erwiesen, dass der ThinPrep® Pap Test™ für die
Diagnose von Krebsvorstadien präziser ist als der konventionelle Abstrich. Zellen,
die man normalerweise mit dem Abstrichstäbchen wegwirft, werden in eine konservierende
Flüssigkeit übertragen und stehen sogar für spätere Zusatzuntersuchungen zur Verfügung.
Außerdem wird durch einen automatisierten Prozeß die Zellschicht auf den Objektträger gebracht.
Dies ermöglicht dem Labor eine zuverlässigere Diagnose.
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| HPV-Test |
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Bei der Infektion mit dem humanen Papillomavirus HPV handelt es sich um eine Virusinfektion.
Viele Menschen sind Träger dieses Virus, ohne Beschwerden zu haben. Eine fortbestehende Infektion
mit dem humanen Papillomavirus kann zu Zellveränderungen führen, die zu Gebärmutterhalskrebs entarten
können. Der HPV-Test kann ein Vorliegen von Virushochrisikotypen erkennen.
Wichtig:
Der Nachweis von Viren, also ein positiver HPV-Test, bedeutet nicht, dass Sie an
Gebärmutterhalskrebs erkrankt sind oder gar bereits ein Tumor vorliegt. Er deutet lediglich
auf mögliche Risiken für Ihre Gesundheit hin und gibt Ihrer Ärztin die Möglichkeit,
Sie engmaschiger zu überwachen.
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| Tastuntersuchung |
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Die Ärztin tastet nun die Gebärmutter, die Eierstöcke und die Eileiter ab, um mögliche Veränderungen zu entdecken.
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| Gynäkologischer Ultraschall |
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Durch diese Ultraschalluntersuchung lassen sich sehr frühzeitig Veränderungen an den
Eierstöcken (zum Beispiel Zysten oder Tumorbildungen) oder an der Gebärmutter
(zum Beispiel Myome, Polypen oder schwerwiegende Veränderungen der Schleimhaut) erkennen.
Eine Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke als Früherkennungsmaßnahme
ist von der Kassenleistung ausgeschlossen.
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