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| Zusatzleistungen |
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| Über die Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Untersuchungen hinausgehend
gibt es einige Untersuchungen, die medizinisch sinnvoll, jedoch z.T. nicht im Erstattungsumfang
der Krankenkassen enthalten sind - sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen).
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Dazu gehören:

Infektionsscreening

Ringelröteln

Toxoplasmose

Windpocken

Zytomegalie

Triple-Test
Nackenfaltentransparenzmessung
Ersttrimesterscreening
Blutzuckerbelastungstest
zusätzliche
Ultraschalluntersuchungen - Live 3D/4D |
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Triple-Test

Blutuntersuchung zwischen der 15. Und 17. SSW zur Risikoabschätzung für das Vorliegen eines Down-Syndroms
( Trisomie 21-sogenannter Mongolismus) und eines Neuralrohrdefektes( offener Rücken).
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Nackenfaltentransparenzmessung

Diese spezielle Ultraschall-Untersuchung wird in der 12.-14. Schwangerschaftswoche durchgeführt.

Die Nackentransparenz (auch Nackenfalte oder Nackenödem genannt) ist ein Ultraschallmesswert im Bereich
des kindlichen Nackens. Es ist wichtig zu wissen, dass alle Kinder eine solche Nackentransparenz aufweisen,
wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Eine geringe Nackentransparenz ist als normal anzusehen. Mit Zunahme
der Größe der Nackentransparenz steigt jedoch das Risiko für eine kindliche Chromosomenstörung.

Empfehlenswert ist diese Untersuchung v.a. in Zusammenhang mit einer mütterlichen Blutabnahme im Rahmen des
Ersttrimesterscreenings.
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Ersttrimesterscreening

Dieses beinhaltet eine Ultraschalluntersuchung mit der Messung der sogenannten "Nackenfaltentransparenz" des
Kindes sowie eine Blutentnahme bei der Mutter. Dabei werden zwei Schwangerschaftshormone (das freie ß-hCG und
das PAPP-A) analysiert. Bestimmte Veränderung in ihrer Konzentration - bezogen auf eine statistisch berechnete
Normalkonzentration - sind als Hinweis auf das Vorliegen von Chromosomenveränderungen und einer Reihe weiterer
Erkrankungen (wie z.B. Herzfehler) zu werten.

Aus den Ergebnissen der Blutuntersucnung und den Ultraschalldaten wird unter Berücksichtigung des mütterlichen
Alters ein individuell ermitteltes Gesamtrisiko für das Auftreten einer Trisomie 21 errechnet.

Durch den Test kann zwar die eigentliche Diagnose nicht definitiv gestellt werden, aber bis zu 90% aller
Trisomien 21 können hierdurch erkannt werden.

Ein auffälliges Testergebnis bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Schwangerschaft mit einer
Chromosomenveränderung vorliegen muss, sondern lediglich, dass diese einer bestimmten Risikogruppe angehört.
Hiernach können dann gezielt weitere Untersuchungen angeschlossen werden, z.B. durch Fruchtwasserentnahme oder
Chorionzottenbiopsie (Entnahme von kindlichen Zellen aus dem Mutterkuchengewebe) und nachfolgende
Chromosomenanalyse, die dann eine definitive Diagnose bzw. den sicheren Ausschluss einer Chromosomenstörung
ermöglichen.

Über die Konsequenzen der Riskoberechnung sollten sich die Eltern im voraus klar sein und vor Inanspruchnahme
solcher Untersuchungen über mögliche Konsequenzen bei einem auffälligen Untersuchungsergebnisses nachdenken.

Auf der anderen Seite bedeutet ein unauffälliges Ergebnis der Nackentransparenzmessung keine Garantie für die
Geburt eines Kindes ohne Chromosomenveränderung.
In der weit überwiegenden Mehrzahl ist das Ergebnis der Chromosomenanalyse unauffällig. Bei Vorliegen einer
vergrößerten Nackentransparenz und unauffälligen Chromosomenbefund sollte jedoch eine weitere
Ultraschalluntersuchung um die 20. Schwangerschaftswoche erfolgen, um z.B. Herzfehler und andere nicht
chromosomale Veränderungen diagnostizieren zu können.
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Blutzuckerbelastungstest

Ein Schwangerschaftsdiabetes tritt bei etwa 2% der Schwangeren auf, das bedeutet, dass von 100
Schwangeren 2-3 Frauen wegen eines sogenannten Gestationsdiabetes behandelt werden müssen.

Unbehandelt bedeutet er ein erhöhtes Risiko für das Ungeborene und die Mutter. Beim Kind erhöht
sich die Missbildungsrate, das Geburtsgewicht ist unnatürlich hoch und die Kinder haben nicht selten ein Atemnotsyndrom bei der Geburt, eine Unterzuckerung und Hirnschäden als deren Folge.

Der Mutterkuchen liefert keine ausreichenden Nährstoffmengen, das erhöht die Frühsterblichkeit
um den Faktor 3! Auch das Absterben der Frucht in der Gebärmutterhöhle kann dadurch verursacht sein.

Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Beschwerden und wird mit den einfachen Tests (Urinuntersuchung- oder Blutzuckerbestimmung) nicht erfasst.

Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft empfiehlt deshalb, zwischen der 24.-28. SSW eine Untersuchung
auf eine versteckte Zuckerkrankheit oder die Veranlagung dazu durchzuführen. Hierbei wird nach einer
Nüchtern-Blutzuckerbestimmung eine bestimmte Menge Glucose in Form einer trinkbaren Lösung zugeführt
und in stündlichen Abständen zweimal der Blutzuckerwert abgenommen, Die Ergebnisse dürfen einen bestimmten
Bereich nicht überschreiten.

Ist der Test auffällig, d.h. findet man einen gestörten Abbau des Blutzuckers, erfolgt zunächst eine
entsprechende Ernährungsberatung und, wenn das nicht
ausreicht erfolgt eine Mitbehandlung durch einen Diabetologen.

Obwohl die Frauenärzte seit Jahren einen solchen Test für alle Schwangeren fordern, ist er bisher noch nicht in die Leistungen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge übernommen. Die Kosten sind als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst zu tragen.
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